Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung dieser Website sowie – soweit anwendbar – für Reservierungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Public Viewing im Zirkuszelt und begleitenden Veranstaltungen auf dem Veranstaltungsgelände. Abweichende Bedingungen von Kundinnen/Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
MIP – Festival GmbH
Erlenhagen 35a, 45359 Essen
Deutschland
E-Mail: info@mip-festival.de
Telefon: +49 177 7797878
§ 1 ALLGEMEINES
(1) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der MiP Festival GmbH (Im Folgenden: MIP) und deren Kunden gelten ausschließlich und unabhängig von der Art der Bestellung (Telefon, Fax, E-Mail, Online-Shop) die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“).
(2) Kunde im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt die MIP nicht an, es sei denn, die MIP hat vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die MIP in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
(1) Die Einzelheiten zur Tischreservierungsfunktion, insbesondere zu Ablauf, Verfügbarkeit,
Konditionen und technischen Ausgestaltungen, werden erst ab Mai 2026
veröffentlicht. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch auf Nutzung der
Tischreservierungsfunktion.
§ 3 Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung der Veranstaltung
(1) Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs von MIP liegen, wie z. B. höhere Gewalt (insbesondere Terrorakte, Attentate, Attentatsdrohungen, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere Unruhen, Unwetter, Überschwemmung, Pandemien/Epidemien) und/oder im Falle einer behördlichen Absage aufgrund der vorgenannten oder anderer Ereignisse, gilt die nachfolgende Ziffer §3(2)
(2) Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung nach Ziffer §3(1) sind die Parteien von ihren jeweiligen Vertragspflichten befreit. Der Rückerstattungsanspruchs des Bürgers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Im Fall der Absage der Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Covid19-Virus gilt Ziffer §3(2) entsprechend. Dies gilt auch, wenn MIP aufgrund des Covid19-Virus nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass die Veranstaltung abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Gäste oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die MIP keinen Ersatz beschaffen kann.
(4) Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben. Änderungen während der Veranstaltung werden vom Veranstalter durch Durchsagen bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Gastes keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.
§4 Zutritt zum Festivalgelände
(1) Zutritt zum Festivalgelände wird je nach Veranstaltung über ein gültiges Ticket oder über freien Eintritt (z.B. Puplic-Viewing) gewährt. Beim ersten Einlass ist der gültige Personalausweis vorzuzeigen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Für Jugendliche und Kinder gilt die Regel, dass Sie nachweislich in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen sein müssen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen das Festivalgelände nach 22:00 Uhr verlassen bzw. dürfen sich ab 22:00 Uhr in Begleitung eines für den Jugendlichen nachweislich verantwortlichen Erwachsenen aufhalten (Eltern haften für Ihre Kinder). Das Hausrecht wird von dem Veranstalter beauftragten Sicherheitsfirma ausgeübt.
(2) MIP behält sich das Recht vor, Gästen den Zutritt zu dem Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen (z.B. Waffen, Feuerwerkskörpern oder Drogen) ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Gastes, wenn der Gast offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Gastes seine Gültigkeit; der Ticketpreis wird nicht erstattet.
(3) MIP kann angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und/oder Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zugunsten der Gäste und/oder weiterer Beteiligter zu entsprechen. Falls dieses erforderlich ist, ist dem Hygienekonzept von MIP und den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der aus dem Infektionsschutzgesetz resultierenden und zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Verordnungen ist Folge zu leisten. Wird die Befolgung der Anweisungen verweigert, kann MIP ein Besuchsverbot für die Veranstaltung aussprechen.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und/oder Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Gastes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und/oder mit Mutationen hiervon und/oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
§ 5 WIDERRUFSRECHT
Verbrauchern steht im Normalfall beim Abschluss von so genannten Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, auf welches der Vertragspartner explizit hinzuweisen hat.
Dieses Widerrufsrecht besteht allerdings nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Freizeitbetätigungen, soweit der Vertrag einen spezifischen Zeitraum vorsieht, § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Die MIP weist daher darauf hin, dass bei den hier vertriebenen Tickets für Tische und Eintritte kein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht und dieses auch nicht vertraglich eingeräumt wird.
§ 6 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die MIP schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der MIP.
§ 7 ERFÜLLUNGSORT – RECHTSWAHL – GERICHTSSTAND
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Essen. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderreglung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
(2) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind innerhalb der Europäischen Union die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, da im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein kann, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für den Geschäftssitz der MIP zuständige Amts- oder Landgericht Essen. MIP ist aber auch berechtigt, den Kunden am allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§8 NFC-Guthaben Rückerstattung
Die Rückerstattung der Guthaben auf den MIP-Festival Veranstaltungs-Guthabenkarten (NFC) kann noch am selben Abend an der Hauptkasse erfolgen (bis spätestens 60 Min. nach VA-Ende). Dies wird über einen Zeitmesser den Gästen an der Kasse angezeigt.
Alternativ kann der Gast das Guthaben bei der nächsten Veranstaltung ausgeben.
Eine Rückgabe bzw. Eine Rückabwicklung online, ist nicht vorgesehen.
Nicht abgerufene Guthaben verfallen spätestens 1 Monat nach VA-Ende. Die MIP Festival GmbH wird diese Gelder nach Abzug einer Aufwandspauschale, vollständig der “Aktion Lichtblicke” spenden.
Für Rückragen bitte folgende E-Mail verwenden: info@mip-festival.de