Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts auf dem Gelände, Zelt und in den Veranstaltungshallen der MIP Festival GmbH (nachfolgend Versammlungsstätte genannt).
Der jeweilige Veranstalter und die MIP Festival GmbH, als Betreiberin der Versammlungsstätte (nachfolgend „MIP“ genannt), kontrollieren die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Veranstaltungsbesuchern.
Der Aufenthalt in der Versammlungsstätte bei öffentlichen Veranstaltungen mit Verkauf von Eintrittskarten ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Veranstalters gestattet. Sicherheitskontrollen werden vor Einlass von der beauftragten Sicherheitsfirma durchgeführt.
Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Es besteht im Zelt Rauchverbot.
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäudeteilen und Freiflächen sowie deren Räumung angeordnet werden. Entsprechenden Aufforderungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
Der Besucher erkennt mit Zutritt zu Veranstaltungsgelände die AGB´s der MIP-Festival GmbH an.
Aus Sicherheitsgründen dürfen bei öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich keine Taschen und Rücksäcke mit einem Maß größer als 30 cm × 21 cm × 11 cm sowie Jacken, Mäntel und sperrige Gegenstände (z. B. Koffer, Körbe, Helme, Kinderwagen, Klappstühle/Sitzgelegenheiten) mitgeführt werden.
Taschen- und Körperkontrollen können durchgeführt werden. Besucher, die mit der Sicherstellung gefährlicher Gegenstände nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
Für Wertgegenstände in abgegebenen Taschen, Rucksäcken oder Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Personen, die erkennbar unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang.
Im Bereich der Versammlungsstätte können Foto-, Film- und Videoaufnahmen zu Berichterstattungs- oder Werbezwecken erstellt werden.
Mit Betreten der Versammlungsstätte willigt der Besucher ein, dass entsprechende Aufnahmen verwendet werden dürfen.
Bei Musikveranstaltungen können Schallpegel auftreten, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können.
Gehörschutzstöpsel werden auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt. Es gelten die Vorschriften der TA-Lärm, DGUV V3 und DIN 15905 Teil 5.
Hausverbote gelten für alle laufenden und zukünftigen Veranstaltungen. Ein Antrag auf Aufhebung kann schriftlich gestellt werden.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Nicht abgeholte Fahrzeuge werden spätestens am 3. Werktag kostenpflichtig abgeschleppt.